Grundsätzlich gilt: Nur die Kreditzinsen und eventuell entstandene Gebühren für einen Autokredit sind steuerlich absetzbar, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Tilgung kann beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Massgeblich ist hierbei der Zweck sowie die Nutzung des Fahrzeugs, denn grundsätzlich gilt: Nur wenn mit dem Auto Einnahmen erzielt werden, können die Kreditzinsen von der Steuer abgesetzt werden. Hierbei wird jedoch zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen unterschieden.

Kredit

Steuererklärung

Arbeitnehmer und Angestellte

Bei Angestellten liegt es nahe von einer Einnahmenerzielung auszugehen, wenn das Fahrzeug für den Weg zur Arbeit eingesetzt wird. Allerdings sind hier alle steuerreduzierenden Kosten in der Kilometerpauschale für die Werbungskosten enthalten. Kreditzinsen können also nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Selbstständige und Freiberufler

Viele Selbstständige und Freiberufler nutzen ihr Fahrzeug jedoch auch privat. In diesem Fall wird ein Fahrtenbuch geführt, in dem geschäftliche und private Fahrten aufgeführt und so der Kostenanteil der steuerlich relevant ist, ermittelt wird. Dies gilt nicht nur für die Autokreditzinsen, sondern auch für sämtliche andere Kosten wie Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Abschreibungen (AfA) und Reparaturen.

Hier ist es in vielen Fällen möglich die Zinsen für den Autokredit von der Steuer abzusetzen. Insbesondere dann wenn sich das Fahrzeug im Betriebsvermögen befindet.

Alternative: Leasing für Selbstständige

In der Regel ist Leasing steuerlich günstiger als der Autokredit. Denn anders als beim Autokredit, bei dem nur die Zinsen absetzbar sind, ist es beim Leasing die komplette Leasingrate. In beiden Fällen abzüglich der evtl. vorhandenen Privatnutzung.

Professionellen Rat einholen

Autokredit Steuern senken
Es ist immer empfehlenswert sich bei steuerlichen Fragen einen Expertenrat zu holen. Ein Steuerberater kann ganz individuell für Sie ermitteln, welche Möglichkeit zur Absetzbarkeit von Krediten in Ihrem persönlichen Fall bestehen.