Finanziertes Auto VerkaufenEin finanziertes Auto verkaufen ist nicht unmöglich, wenn die kreditgebende Bank den Fahrzeugbrief als Sicherheit verwahrt hat. Die Gründe für den vorzeitigen Verkauf können dabei ganz verschiedener Natur sein.

So kann sich die familiäre Situation durch Familienzuwachs geändert haben und das aktuelle Auto wird den Platzanforderungen nicht mehr gerecht. Oder der Wagen macht vielleicht nur Probleme und ist andauernd in der Werkstatt. Bei Autofinanzierungen, die über viele Jahre laufen, kann auch ein altersschwaches Auto der Grund für die Veräußerung sein.

Heute bieten verschiedene Banken den Autokredit ohne Kfz-Brief als Sicherheit an, was es dem Kreditnehmer leicht macht, denn er kann das Auto verkaufen trotz Finanzierung. Fakt ist nun einmal: ohne Kfz-Brief lässt sich das Auto nicht verkaufen. Wer jedoch einen Autokredit aufgenommen hat, für den klassischerweise der Kfz-Brief als Sicherheit hinterlegt wurde, der sucht nach Lösungen, damit er den Wagen vorzeitig verkaufen kann.

In der Praxis gibt es verschiedene Möglichkeiten, die sich danach richten, ob der Kreditnehmer die Finanzierung bei einem Händler bzw. mit einer herstellergebundenen Autobank abgeschlossen hat oder, ob er eine herstellerunabhängige oder freie Bank für die Kreditaufnahme gewählt hat. Weiterhin spielt auch die Restkreditsumme zum Zeitpunkt der Ablösung eine nicht unwesentliche Rolle.

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1. Autokredit umschulden, wenn die Bank den Fahrzeugbrief verwahrt

Einen Gebrauchtwagen, jünger oder älter, ohne Brief von privat an privat zu verkaufen, das funktioniert nicht. Eine Ummeldung des Fahrzeugs ohne den Brief ist nicht möglich, ausserdem möchte der Käufer sichergehen, dass dem Verkäufer das Auto wirklich gehört. Ein finanziertes Fahrzeug zu verkaufen ist dann durch Umschulden des Autokredites bei einer anderen Bank oder ggf. im Rahmen einer Händlerfinanzierung für ein anderes oder neues Fahrzeug möglich.

Bevor überhaupt konkrete Verkaufsaktivitäten geplant werden, sollte der Kreditnehmer mit der zuständigen Bank Kontakt aufnehmen und sein Anliegen erklären. Im nächsten Schritt wird seitens der Bank überprüft, wie hoch die Restkreditsumme ist und wie lange die Finanzierung regulär noch laufen würde. Es kann eine Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung durch eine andere Bank anfallen.

Die Kenntnis über die Höhe der Restkreditsumme ist für den Kreditnehmer ebenfalls von Bedeutung, denn kann er den Betrag nicht über den Verkaufserlös decken, so wird der Umschuldungskredit teurer. Wer sein finanziertes Auto verkaufen möchte, sollte im Vorfeld eine fachkundige Bewertung einholen, durch die der tatsächliche Restwert genau ermittelt wird. Die Umschuldung durch einen neuen Ratenkredit für die Restkreditsumme sollte penibel ausgerechnet sein, denn man bezahlt für einen Kredit, ohne dass der Gegenstand der Finanzierung noch vorhanden ist. Die Laufzeiten sind entsprechend kurz zu halten.

2. Umwandlung beim Händler

Wurde das Fahrzeug über einen Händler finanziert und der Kreditnehmer möchte beim gleichen Händler ein neues höherwertiges Fahrzeug erwerben, so kann er mit Einverständnis der Autobank das Auto zurückgeben und den reellen Gegenwert als Anzahlung verrechnen lassen, was dann einer Inzahlungnahme gleich kommt. Diese Option ist keine klassische Umschuldung, eher eine Umwandlung, denn der Händler profitiert weiterhin vom Kunden und hat durch die Verrechnung zum tatsächlichen Restwert auch keine Verluste.

Die Inzahlungnahme eines finanzierten Fahrzeugs durch einen beliebigen Händler ist eine weitere Option, wenn mit dem betreffenden Händler eine neue Finanzierung vereinbart wird und dieser den Restkreditbetrag zur Auslösung des Kfz-Briefes an die Bank zahlt. Der Kreditnehmer kann bei diesem Modell aber nicht von einer Kaufpreisminderung durch Anzahlung oder Verrechnung profitieren, da das Geld ja für die Tilgung der Restschuld eingesetzt wurde. Liegt der tatsächliche Restwert unter dem Restkreditbetrag oder wird noch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die alte Bank fällig, erhöht sich die neue Finanzierungssumme entsprechend.

Das Berliner Unternehmen WKDA GmbH, besser bekannt als wirkaufendeinauto, das Teile seines Ankaufsgeschäftes über das Internet abwickelt und an 65 Standorten deutschlandweit mit Partnerwerkstätten vertreten ist, kauft auch Fahrzeuge mit laufender Finanzierung an und löst den Restkredit bei der betreffenden Bank ab. Falls der Restkreditbetrag unter dem Ankaufsbetrag liegt, erhält der Verkäufer den Differenzbetrag ausgezahlt.

Ein Auto verkaufen ohne Fahrzeugbrief ist also nicht unbedingt bequem, aber wer die Sache richtig angeht, hat auch Erfolg damit.

3. Finanzierungsübernahme durch den Käufer

Viele Verbraucher müssen bei der Anschaffung eines Neu- oder Gebrauchtwagens auf Finanzierungsmodelle ausweichen, da der Kaufpreis nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden kann. Das ist auch gar nicht ungewöhnlich, sondern gehört in Deutschland sogar schon zum Standard.

Wer sein finanziertes Fahrzeug verkaufen möchte und das Okay der Bank hat, der kann potentiellen Käufern die Finanzierungsübernahme anbieten. In diesem Fall tritt der Käufer an die Stelle des bisherigen Kreditnehmers und bedient den laufenden Autokredit weiter. Die Bank verzeichnet keine Verluste. Das Fahrzeug kann der Bank weiterhin als Sicherheit dienen, wobei es jedoch erforderlich ist, dass der Kfz-Brief zum Zwecke der Ummeldung auf den neuen Kreditnehmer kurzfristig ausgehändigt wird. Hier müssen dann schriftliche Vereinbarungen getroffen werden, durch welche sich die Bank absichert. Oftmals leistet der neue Kreditnehmer eine Anzahlung und es wird ein Vorvertrag angefertigt. Die finanzierende Bank hat auch die Möglichkeit, die Zulassungsbescheinigung Teil II an die zuständige Kfz-Behörde zu übermitteln, so dass eine Briefaushändigung an den neuen Kreditnehmer entfällt. Für diesen Aufwand kann sie dem Kreditnehmer allerdings Kosten in Rechnung stellen. In der Praxis finden die Beteiligten geeignete Lösungen, so dass die Finanzierungsübernahme durch den Käufer für alle Seiten effektiv sein kann.

4. Restkredit vorzeitig ablösen und Brief an den Käufer nachreichen

Wer nicht an einer Umschuldung interessiert ist und keine Finanzierungsübernahme durch den Käufer im Auge hat, sondern an privat oder einen Händler verkaufen möchte, der kann auch in diesem Fall mit der kreditgebenden Bank verhandeln. So wird die Bank eventuell eine alternative Sicherheit, die der Kreditnehmer anstelle des Fahrzeugs bieten kann, z.B. eine Immobilie oder anderweitige Vermögensgegenstände, akzeptieren. Oder es wird eine Vereinbarung getroffen, dass der Kreditnehmer das Fahrzeug mit Genehmigung der Bank veräußern darf und vom Verkaufserlös die Restkreditsumme auf einen Schlag zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt. Nach der Ablösung erhält der Kreditnehmer den Kfz-Brief ausgehändigt und reicht ihn umgehend beim Käufer nach. Eine Kopie kann die Bank vorab zusenden, damit der Käufer zumindest die Eigentumsverhältnisse und weitere wichtige Daten schwarz auf weiß sieht. Die Abmeldung und Neuanmeldung des Fahrzeugs und somit auch die direkte Nutzung durch den Käufer sind jedoch erst möglich, wenn der Kfz-Brief im Original vorliegt.

Dies setzt natürlich Vertrauen in den Verkäufer voraus, aber die Praxis zeigt, dass auch dieses Modell funktioniert, wenn ein Auto mit Finanzierung verkauft werden soll. Ein Kaufvertrag ist hier zwingend bei einem Privatverkauf erforderlich und sichert den Käufer ab. Auch sollte eine Bestätigung der Bank vorgelegt werden, dass der Kfz-Brief nach Eingang der Restkreditsumme an den Verkäufer übermittelt wird und dieser die Zulassungsbescheinigung Teil II innerhalb einer kurzen Frist, die der Abmeldung dient, dem Käufer zu übergeben hat. Der Verkäufer und Kreditnehmer muss aber immer damit rechnen, dass der tatsächliche Erlös von der Restkreditsumme abweicht. Diese Differenz sollte er dann auch aufbringen können, um seine Verpflichtungen gegenüber der Bank und dem Käufer einzuhalten.

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