Auto Privatkauf

Der Auto Privatverkauf wird von Verkäufern wie Käufern gleichermaßen geschätzt, denn beiden Seiten bietet diese Option für den Gebrauchtwagen klare Vorteile gegenüber dem Händlerverkauf. Der Verkäufer kann einen höheren Preis erzielen, der Käufer wiederum kann ein Schnäppchen schlagen, da in beiden Fällen keine Händlerprovision anfällt, die den Verkaufspreis erhöht oder den Kaufpreis schmälert.

Denn Händler wollen logischerweise immer an dem Geschäft verdienen. Zudem empfindet die Mehrzahl der Verbraucher einen Privatverkauf als seriöser, da gerade unter den Gebrauchtwagenhändlern zahlreiche schwarze Schafe zu finden sind, die Fahrzeuge mit versteckten Mängeln zu überteuerten Preisen verkaufen. Dennoch gibt es auch beim Auto Privatverkauf oder Privatkauf einige Dinge zu beachten, um sich vor Schaden abzusichern.

Worauf der private Verkäufer achten sollte

1) Schriftlicher privater Kaufvertrag

Früher wurde der Fahrzeugprivatverkauf ohne große Formalitäten, meist per Handschlag und Geldübergabe erledigt. Nur wenige Privatverkäufer achteten schon damals auf eine Quittung oder gar einen privaten Kaufvertrag. Das ist heute anders, denn auch private Verkäufer und Käufer sollten sich absichern wie die Praxis zeigt. Formularvorlagen für den privaten Kaufvertrag finden sich z.B. über die Internetpräsenz des ADAC und auf vielen anderen Portalen für den Gebrauchtwagenkauf oder Vertragsvorlagen.

Wichtige Bestandteile und Punkte im Kaufvertrag:

  • Personendaten von Verkäufer und Käufer: Name, Anschrift, Telefon, Geburtsdatum und -ort sowie Personalausweis- oder Passnummer und ausstellende Behörde
  • Fahrzeugdaten, Zusatzausstattung, Zubehör, Extras
  • Gesamtpreis
  • Ausschluss der Sachmängelhaftung (wenn der Verkäufer als Privatperson und nicht in Ausübung seiner selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit handelt)
  • Wahrheitsgemäße Angaben des Verkäufers zu den Eigentumsverhältnissen, etwaigen Unfallschäden, Mängeln, aktuellen Schäden, Kilometerstand, Original-/Austauschmotor, private/gewerbliche Nutzung
    (Die wahrheitsgemäßen Angaben sind von großer Bedeutung, denn verschwiegene Mängel, auch aus Unkenntnis, können rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, wenn der Käufer durch sie einen Schaden gleich welcher Art erleidet)
  • Gegenseitige Empfangsbestätigungen

2) Fahrzeug optisch und technischen im guten Zustand präsentieren

Je besser das gebrauchte Fahrzeug optisch und technisch in Schuss ist, umso höher kann der Verkaufspreis angesetzt werden. Im Idealfall lässt der private Verkäufer den Wagen in einer Werkstatt, beim TÜV oder ADAC checken. Das Untersuchungsprotokoll ist auch die Grundlage für ein Wertgutachten. Bei kleineren Mängeln, die ohne großen finanziellen Aufwand zu beheben sind, lohnt sich die Reparatur vor dem Verkauf. Mit frischem TÜV verkauft sich jedes Auto besser und schneller, auch Winter- und Sommerreifen in gutem Zustand punkten hinsichtlich des Verkaufspreises. Das Fahrzeug sollte für Fotos, Probefahrten, Besichtigungstermine außen wie innen auf Hochglanz gebracht werden. Saubere und frische Sachen verkaufen sich immer besser als heruntergekommene oder gar schmutzige Sachen. Das gilt für alles, was man wiederverkaufen möchte.

3) Rechtliche Grundlagen für den privaten Autoverkauf

Nicht mit jedem dürfen Sie aus rechtlicher Sicht Geschäfte machen. So ist der private Fahrzeugverkauf nur an Privatpersonen, die volljährig und voll geschäftsfähig sind, möglich. Steht eine volljährige Person unter Vormundschaft und ist ein Betreuer mit der Wahrnehmung seiner Rechtsgeschäfte vertraut, so ist auch der Betreuer Ihr Vertragspartner.

4) Probefahrt – Nicht ohne Führerschein und nicht alleine

Verkäufer sollten daran denken, dass sie nie wissen, wen sie vor sich haben, daher ist es wichtig, sich Dokumente wie Personalausweis und Führerschein zeigen zu lassen. Ohne Führerschein ist keine Probefahrt möglich, auch, wenn der Käufer ihn nur zuhause vergessen hat.

Fahren Sie immer mit, damit Ihr Fahrzeug auch wieder zurückkommt. Ein seriöser Käufer hat damit keine Probleme, im Gegenteil, er ist Ihnen sogar dankbar, denn Sie kennen sich mit dem Wagen aus und können während der Probefahrt Hilfestellung und Tipps geben.

Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet, so ist eine Probefahrt nur auf Privatgelände möglich, begrenzt allerdings den Spielraum, um das Fahrzeug wirklich auszufahren. Ein Kurzzeitkennzeichen, mit dem auch Versicherungsschutz gewährleistet ist, sollte dann vom Käufer mitgebracht werden. Gleiches gilt für abgemeldete Fahrzeuge bei Abholung oder der Käufer transportiert das Fahrzeug auf einem geeigneten Hänger. Es ist auch möglich, das Fahrzeug bis zur Ummeldung beim Verkäufer stehen zu lassen und dann dort mit der neuen Zulassung und dem neuen Kennzeichen hinzufahren. Dies sollte relativ zeitnah erfolgen, denn ist das Fahrzeug durch Zahlung des Kaufpreises in das Eigentum des Käufers übergegangen, haftet der Verkäufer nicht mehr für etwaige Schäden am geparkten Fahrzeug.

Der ADAC empfiehlt weiter eine Haftungsvereinbarung für die Probefahrt, für den Fall, dass der potentielle Käufer einen Unfall verursacht oder eine Verkehrswidrigkeit begeht. Die eigene Versicherung kommt dafür nicht auf.

5) Kaufabwicklung – So geht’s richtig

Komplette Barzahlung vor Ort durch den Käufer und Übergabe von Schlüssel und Kfz Brief durch den Verkäufer sind die beste Lösung für eine reibungslose Kaufabwicklung, alle anderen Vereinbarungen wie Überweisung, Scheck, Ratenzahlung, Stundung können für den privaten Verkäufer problematisch werden. Im besten Fall haben Sie einen Zeugen bei der Fahrzeugübergabe dabei. Händigen Sie den Kfz Brief erst aus, nachdem Sie den vollständigen Kaufpreis erhalten haben.

6) Versicherungsschutz + Kfz Steuer – Darauf ist zu achten

Ist der Kaufvertrag unterschrieben, das Fahrzeug bezahlt und übergeben, geht bei noch angemeldeten Fahrzeugen die Versicherung auf den Käufer über. Auf eine zeitnahe Ummeldung durch den Käufer sollte der Verkäufer schon im Vertrag bestehen. Um Probleme mit der Versicherung und der Steuerbehörde zu vermeiden und den Käufer nicht auf eigene Kosten fahren zu lassen, ist es erforderlich, dass der Verkäufer seine Versicherung und die Zulassungsstelle von dem Verkauf in Kenntnis setzt. Dazu finden sich ebenfalls online Vordrucke. Weiterhin sollte der Verkäufer die Ummeldung persönlich begleiten, dann ist alles rasch erledigt. Generell wird empfohlen, den Wagen bereits vor der Übergabe abzumelden, um sich etwaigen Ärger zu ersparen.

Worauf der private Käufer achten sollte

Pprivater AutokaufAuch der Privatkäufer will nicht die Katze im Sack kaufen. Daher hat er seine eigenen Maßnahmen zu treffen, um einen sicheren, verkehrs- und funktionstüchtigen Wagen zu erhalten.

1) Fahrzeugeigentum oder Bevollmächtigung des Verkäufers sicherstellen

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, sagt ein bekanntes Sprichwort. An einem gestohlenen Fahrzeug oder einem Gebrauchtwagen, der sich zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht im Eigentum des Verkäufers befunden hat, kann der Käufer niemals Eigentumsrechte erwerben. Der Kaufvertrag wäre in diesem Fall nichtig und der Käufer hätte den Schaden. Daher gilt die oberste Regel: Überzeugen Sie sich vor dem Kauf, dass der Verkäufer auch der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs ist. Er darf ein Fahrzeug ohne schriftliche Vollmacht auch nicht im Namen eines anderen verkaufen. Achten Sie auf die Übereinstimmungen von Namen und Adresse in Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung Teil II, die Sie sich vor der Kaufabwicklung in jedem Fall zeigen lassen müssen und bitten Sie ggf. um ein weiteres Dokument, z.B. alter Kaufvertrag, aus dem geeignete Informationen hervorgehen. Gleichen Sie Ausweis- oder Passnummer mit den Eintragungen im Kaufvertrag ab.

2) Fahrzeug vor dem Kauf genau prüfen/checken/inspizieren lassen

Nur wenige Privatverkäufer möchten noch viel Geld investieren, obwohl sich das durchaus lohnt, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Liegt kein Prüfbericht, Mängel- oder Wertgutachten von Seiten des Verkäufers vor, so sollte der Käufer das unbedingt auf seine Kosten nachholen, um sich böse Überraschungen zu ersparen. TÜV, Dekra, ADAC und freie Kfz-Werkstätten erledigen einen Check gegen Gebühren im Bereich zwischen 50 und 70 Euro. Eine Investition, die gewiefte Käufer vom Verkäufer durch einen Preisrabatt wieder heraushandeln können.

Achtung bei getunten Fahrzeugen: Viele Tuning-Maßnahmen sind eintragungs- bzw. zulassungspflichtig. Lassen Sie den Prüfer auch solche Komponenten untersuchen. Nach dem Prüftermin können Sie dann mit dem Verkäufer abklären, ob die genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Kfz Brief eingetragen sind.

Wichtige Merkmale, die sich anhand von Fahrzeugpapieren wie Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II abgleichen lassen, sollten Sie generell unter die Lupe nehmen oder nehmen lassen, dazu gehört auch der Kilometerstand. Für Importfahrzeuge aus der EU muss eine so genannte CoC-Bescheinigung vorliegen.

3) Zwei haben den besseren Über- und Durchblick

Nehmen Sie einen Freund, eine Freundin, einen Bekannten, Angehörigen zur Unterstützung mit. Zwei sehen und hören mehr und was der eine im Eifer des Gefechts für nebensächlich erachtet, erkennt der andere aus neutraler Sicht als wichtig und bedeutend.

4) Unbedingt Probefahrt machen

Auch wenn das Auto technisch und optisch okay ist, so kaufen Sie niemals ein Auto ohne Probefahrt! Sie müssen sich eine lange Zeit in diesem Wagen wohlfühlen und damit zurechtkommen.

5) Zusatzkosten beachten

Hat man das gebrauchte Wunschfahrzeug entdeckt, so wird zunächst nur auf den Kaufpreis geschaut. Allerdings ist es damit nicht getan, denn weitere Kosten wie An- oder Ummeldung, Kennzeichen, ggf. die Beschaffung einer Umweltplakette oder einer neuen Pflichtausstattung (Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste) sind einzukalkulieren. Fehlen beispielsweise Sommer- oder Winterreifen, so sind das ebenfalls Anschaffungskosten, die noch anfallen werden. Hat das Fahrzeug keinen gültigen TÜV mehr, sind diese Gebühren und ggf. Reparaturkosten in den Anschaffungspreis mit einzurechnen.

Wenn der Verkäufer keinen Untersuchungsbericht oder ein Wertgutachten vorlegen kann, ist der Käufer gut beraten, das ins Auge zu fassende Fahrzeug selbst auf seine Fahrtüchtigkeit und etwaige Mängel überprüfen zu lassen. Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet oder stillgelegt, braucht es für eine Probefahrt im öffentlichen Straßenverkehr sowie die Abholung ohne erneute Anmeldung ein Kurzzeitkennzeichen, für das pro Tag Gebühren anfallen. Die Versicherungsprämie sowie die Kfz-Steuer können sich entsprechend dem Fahrzeugtyp in der Höhe verändern.

Käufer sollten daher im Vorhinein immer einen Puffer von mindestens 200 Euro für die Zusatzkosten im Budget einplanen, sonst wird das Auto teurer als gedacht.

Gebrauchtwagen Finanzierung mit Bedacht wählen

In vielen Fällen ist ein Kredit beim Autokauf von Privat nötig. Hier gilt: Unbedingt vergleichen, denn je nach Höhe des Darlehensbetrages, der Zinshöhe und der Laufzeit sind Einsparungen von mehreren hundert Euro möglich. Unser Vergleichsrechner für Gebrauchtwagen Finanzierungen stellt die Angebote verschiedener Banken gegenüber. So kann man sich schon vorab ein Bild von der Ratenhöhe und den Gesamtkosten machen.

7) Versicherung, Ummeldung, Anmeldung

Der Käufer ist gehalten, das gekaufte Fahrzeug direkt bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle umzumelden, wenn es noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist. Zwar geht die Versicherung mit dem Kauf auf ihn über, was ihn im Schadensfall schützt, aber er muss auch die Versicherungsgesellschaft informieren, ob er diese Versicherung beibehalten will oder zu einem Anbieter seiner Wahl wechselt, der günstiger ist. Bei einem bereits abgemeldeten Gebrauchtfahrzeug hat er mit der Anmeldung automatisch die freie Wahl für die Versicherung.

Für die Um- und Anmeldung des gekauften Fahrzeugs benötigt der Käufer die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, eine Bescheinigung über die Hauptuntersuchung, (falls der TÜV abgelaufen ist, muss zuerst eine neue Hauptuntersuchung erfolgen, bevor das Fahrzeug zugelassen werden kann), Kennzeichen sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für den Einzug der Kfz-Steuer ist ein SEPA Lastschrift-Mandat zu erteilen, daher sollten die Kontodaten zur Hand sein. Im Falle einer Neuanmeldung ist auch der Versicherungsnachweis zu erbringen.

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