Sollte man ein gebrauchtes Auto eher von privat oder von einem Händler kaufen? Beide Optionen eröffnen eine große Fahrzeugauswahl, doch manchmal findet sich das Lieblingsauto eher bei einem privaten Verkäufer als beim Händler.

Zu den beliebtesten Online-Verkaufsplattformen für Gebrauchtfahrzeuge zählt mobile.de. Hier werden auch positive wie negative Erfahrungen mit Händlern geteilt, was für Interessenten sehr nützlich sein kann.

Vorteile & Nachteile

Vorausgesetzt man kauft bei einem seriösen Verkäufer ergeben sich die untenstehenden Nachteile und Vorteile bei den beiden Kaufvarianten.

 PrivatkaufHändlerkauf
Vorteile- häufig günstigerer Preis
- gosse Auswahl
- Sachmängelhaftung
- geprüfte Fahrzeuge
Nachteile- keine Haftung (gekauft wie gesehen)- Preisaufschlag durch Zwischenhandel

Privat

Für den Privatkauf sprechen meist günstigere Preise und mehr Verhandlungsspielraum, was jedoch nicht unbedingt immer zutreffen muss. Auf der anderen Seite geht der Käufer aber auch ein höheres Risiko ein, da die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) ausgeschlossen werden kann. „Gekauft wie gesehen“ lautet hier der Grundsatz, wobei es Ausnahmen bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln gibt.

Weiter sind einige Punkte, z.B. Probefahrt und Fahrzeugübergabe bei einem abgemeldeten Auto, komplex und kostenintensiv. In jedem Fall sollte bei einem Privatverkauf ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Vorlagen dazu sind im Internet verfügbar. Für die Suche nach Gebrauchtfahrzeugen von privaten Verkäufern stehen Anzeigen in regionalen Tageszeitungen, auf diversen Kleinanzeigenportalen und Gebrauchtwagenbörsen im Internet zur Verfügung.

Händler

Der Kauf beim Händler ist genauer zu betrachten. Auf der einen Seite finden sich kompetente und seriöse Vertragshändler, z.B. das Autohaus für Neuwagen- und Gebrauchtwagenverkauf, wobei sich die Gebrauchtwagenangebote nicht ausschließlich auf die Herstellermarke konzentrieren müssen, sowie versierte freie Gebrauchtwagenhändler mit angeschlossener Werkstatt. Bei diesen Anbietern kann der Käufer sichergehen, dass die Fahrzeuge vor dem Verkauf auf Mängel und ordnungsgemäßen TÜV überprüft und überholt wurden. Das kann in der Regel auch entsprechend belegt werden.

Auf der anderen Seite stehen Hinterhofhändler, die lediglich angekaufte Autos von außen aufhübschen und Mängel lieber überdecken als beheben. Vor diesen Anbietern kann nur gewarnt werden, denn glücklich wird der Käufer mit solchen Fahrzeugen nicht.

Laut Gesetz müssen gewerbliche Verkäufer dem Käufer bei Fernabsatzgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen. Dies gilt auch für Gebrauchtwagen, bei denen der Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen, per E-Mail, Fax, telefonisch oder über Katalogauswahl erfolgt ist. Händler haften zwei Jahre für Sachmängel. Der Zeitraum kann von gewerblichen Händlern jedoch auf ein Jahr begrenzt werden. Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur kostenlosen Sachmängelbehebung innerhalb einer gesetzten Frist nicht nach, besteht für den Käufer ebenfalls ein Widerrufsrecht.

Die Sachmängelhaftung ist nicht mit einer freiwilligen Gebrauchtwagengarantie zu verwechseln. Die Gebrauchtwagengarantie wird dennoch gerne vom Händler mitverkauft.

In vielen Fällen bieten Händler auch gleich eine Finanzierung für den Gebrauchtwagen an. Da hier jedoch häufig nur mit einem Anbieter zusammengearbeitet wird und man auf die Bequemlichkeit des Käufers setzt, sollte man vorab unbedingt verschiedene Gebrauchtwagenkredit-Anbieter vergleichen. Schnell und bequem geht das zum Beispiel bei uns.

Fazit:

Der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs beim Händler bietet in der Regel mehr Sicherheit. Die Fahrzeuge sind geprüft und für den Händler besteht eine Sachmängelhaftung. Vorsicht ist geboten, wenn Fahrzeuge vom Händler, „im Auftrag“ verkauft werden. Das ist ein beliebter Trick, um diese Haftung zu umgehen.