Es ist der Albtraum eines jeden Autokäufers, der die Anschaffung des neuen oder gebrauchten Fahrzeuges über einen Kredit finanziert hat: Das Fahrzeug wird in einen Unfall verwickelt und hat einen Schaden erlitten, ist vielleicht sogar nur noch Schrott. Zuerst ist wichtig, dass den Insassen und Beteiligten nichts Schlimmes passiert ist, denn Gesundheit und körperliche Unversehrtheit gehen vor den materiellen Werten.
Kommen wir nun zu der Ausgangsfrage, deren Antwort sich nach folgenden Kriterien unterscheidet:
- Art der Finanzierung
- Unfallschaden, Ausmaß
- Schuldfrage & Versicherung (Vollkasko, Teilkasko)
Alle Punkte können ineinander spielen und so den Schaden minimieren oder maximieren. Doch betrachten wir alles nacheinander.
Grundsätzlich gilt nach dem Unfall: Kreditgeber informieren
Generell ist zu beachten: Wurde der Fahrzeugbrief als Sicherheit hinterlegt, sind Sie sogar verpflichtet, den Kreditgeber über den Unfall direkt zu informieren.
Gleich welche Finanzierungsform Sie gewählt haben: Informieren Sie das Kreditinstitut unverzüglich über den Unfall und soweit bekannt, das Ausmaß des Schadens. Es kann erforderlich werden, dass der Fahrzeugbrief ausgehändigt wird, auch dazu brauchen Sie die Zustimmung des Kreditgebers, wenn das Auto als verbriefte Sicherheit dient. Bei einer Ballonfinanzierung oder einer 3-Wege-Finanzierung ist die Information ebenfalls essentiell, um etwaige Reparaturen an dem Fahrzeug in den vom Kreditgeber genannten Fachwerkstätten durchführen zu lassen.
Art der Finanzierung
Für den Autokauf, Neu- und Gebrauchtwagen, bieten sich folgende Finanzierungvarianten an:
- Zweckgebundener Autokredit
- Ratenkredit zur freien Verwendung
- Ballonkredit
- 3-Wege-Finanzierung
Jede Variante hat ihre speziellen Vor- und Nachteile, weshalb Autokredit umgangssprachlich alle Modelle meinen kann. Bei einem zweckgebundenen Autokredit wird das Fahrzeug der Bank als Sicherheit bis zur vollständigen Kreditrückzahlung übereignet und der Kfz-Brief abgegeben. Die Sicherheit für die Rückzahlung bei einem Ratenkredit zur freien Verwendung bildet das Einkommen. Ballonkredit und 3-Wege-Finanzierung sind für die Autofinanzierung ebenfalls klassische und beliebten Modelle, die mit der Sicherungsübereignung einhergehen. Welche Probleme sich nach einem Unfall in Bezug auf den Kredit ergeben, hängt von den Eigentumsverhältnissen ab.
Ist der Kfz-Brief bei der Bank hinterlegt, so hat die Bank in Entscheidungsfragen, die alles weitere nach dem Unfall betreffen, die Oberhand, da das Auto ihr bis zur vollständigen Tilgung gehört. Neben Ausgleichszahlungen für abweichende Restwerte zum Rückgabezeitraum, kann sie die sofortige Kreditrückzahlung oder andere Sicherheiten fordern, sie muss einem Verkauf zustimmen und kann Vorgaben bezüglich Reparaturwerkstätten machen.
Aber auch ein Ratenkredit zur freien Verfügung ist ein Kredit, der zwar weniger Probleme in einer Unfallsache macht, aber dennoch den Autobesitzer vor einen finanziellen Schaden stellt, insbesondere, wenn der Wagen nur noch einen Schrottwert hat. Er bezahlt wohlmöglich noch jahrelang an diesem Kredit ab, hat aber kein Auto mehr und muss einen neuen Kredit für ein anderes Fahrzeug aufnehmen. Hier kommt es auf die Schuldfrage und die Versicherungswahl an, ob der finanzielle Schaden begrenzt werden kann, oder nicht.
Unfallschaden Ausmaß, Schuldfrage und Versicherungsstatus
Es gibt drei Szenarien, die in der Praxis einen Unfall begründen: Sie verursachen den Unfall aus Unachtsamkeit oder Fehlverhalten, der Unfallgegner trägt die Schuld am Unfall allein oder aber beide sind durch gegenseitige Fahrlässigkeit an der Verursachung beteiligt.
Für das Schadensausmaß und die Regulierung ist die Schuldfrage extrem wichtig. Ebenso wie die Art der Versicherung dann zum Tragen kommt, wenn Sie den Unfall verursacht haben, der zu einem Schaden an dem kreditfinanzierten Fahrzeug geführt. Tragen Sie keine Schuld, dann wird die Versicherung des Unfallgegners in die Pflicht genommen, was auch für den Kredit bis auf den Wertverlust, den ein Unfallwagen automatisch erleidet, keine weiteren negativen Konsequenzen nach sich zieht. Je nach Finanzierungsvariante müssen Sie dann insgesamt etwas draufzahlen, wenn der kalkulierte Restwert nicht mehr mit dem tatsächlichen Restwert übereinstimmt.
Haben Sie den Unfall jedoch alleine oder anteilig zu verantworten, dann kommt es auf Ihre abgeschlossene Versicherung an. Vollkasko ist hier die sicherste Wahl, denn im Falle eines Falles zahlen Sie bei Teilkasko oder erst Recht bei Haftpflicht ordentlich für die anfallenden Reparaturen drauf. Banken, die einen Autokredit vergeben, können auch vertraglich festlegen, dass eine Vollkasko-Versicherung für das kreditfinanzierte Fahrzeug verpflichtend abzuschließen ist.
Hat Ihr Fahrzeug einen Totalschaden erlitten, ist das natürlich die schlechteste aller Ausgangssituationen für den Fahrzeugkredit. Zwar kann auch hier die gegnerische Unfallpartei in Haftung genommen werden, wenn Sie keine Schuld am Unfall trifft, dennoch fällt bei einem klassischen Autokredit die Sicherheit für die kreditgebende Bank weg. Das kann zur Folge haben, dass der Restkreditbetrag sofort fällig gestellt oder aber eine Ersatzsicherheit gefordert wird.
Fazit und Tipp
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit finanzieren, sollte eine Vollkasko-Versicherung für Sie selbstverständlich sein. Bedenken Sie weiterhin, dass Ihnen der Wagen noch nicht gehört, gerade, wenn er als Sicherheit bei der Bank eingesetzt ist. Fahren Sie umsichtig und vorsichtig, um Unfälle nach Möglichkeit zu vermeiden, denn den Kürzeren ziehen Sie bei einem Unfall mit einen finanzierten Fahrzeug auch unabhängig von der Schuldfrage mehr oder weniger immer, da sich der Wert mindert.
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