Wohnmobil und Wohnwagen parken

Die deutsche Straßenverkehrsordnung kann teilweise etwas verwirrend sein. Fahrer von Wohnmobilen und Wohnwagen stehen daher immer wieder vor der Frage, wo sie ihr Fahrzeug denn nun abstellen dürfen.

Tatsächlich hat der Gesetzgeber für die beiden Varianten ähnliche, aber doch leicht unterschiedliche Regelungen getroffen. Es lohnt sich daher, sich mit den jeweiligen Details zu beschäftigen.

Der korrekte Parkplatz für das Wohnmobil

Mit dem Wohnwagen ist die rechtliche Situation grundsätzlich am einfachsten: Sie dürfen überall parken, wo auch PKWs parken dürfen – und zwar theoretisch für eine unbegrenzte Dauer. Einige Einschränkungen gibt es aber natürlich trotzdem. So ist das Parken auf dem Gehweg grundsätzlich nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 2,8 Tonnen erlaubt. Auf größeren Parkplätzen gilt es zudem auf die Beschilderung zu achten. Grundsätzlich dürfen Wohnmobile dort parken. Ausnahme: Schilder weisen die Parkflächen ausdrücklich nur für PKW aus. Auf spezielle LKW-Parkplätze wiederum dürfen nur Wohnmobile mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Privatparkplätze haben zudem eigene Regeln, die von den Besitzern festgelegt werden. Supermärkte beispielsweise begrenzen die Parkdauer zumeist auf nur wenige Stunden.

Übernachten im Wohnmobil

Komplizierter wird die Situation, wenn in dem geparkten Wohnmobil übernachtet werden soll. Dies ist außerhalb von dafür vorgesehen Stellenflächen wie Campingplätzen nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt. Dieser Begriff ist nicht genau definiert, der ADAC empfiehlt aber eine Obergrenze von rund zehn Stunden. In dieser Zeit sollte zudem auf campingtypisches Verhalten verzichtet werden. Das Aufstellen von Tischen und Stühlen oder das Anbringen einer Markise sind beispielsweise auf öffentlichen Parkplätzen nicht erlaubt.

Parkplätze für ans Auto gekoppelte Wohnwagen

Bei Wohnwagen, die noch an das Auto gekoppelt sind, gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie beim Wohnmobil: Parken ist dort erlaubt, wo es auch für PKW möglich ist. Ausnahmen stellen der Gehweg und speziell beschilderte Parkplätze dar. Auch in der Übernachtungsfrage gibt es Gemeinsamkeiten. Eine Übernachtung ist problemlos möglich. Diese dient aber nur der Erholung und darf nicht wie ein typischer Campingaufenthalt wirken. Zudem muss der PKW stets an den Wohnwagen angekoppelt bleiben.

Sonderregelungen für abgekoppelte Wohnwagen

Abgekoppelte Wohnwagen wiederum unterliegen speziellen Beschränkungen. Zum einen darf darin nur auf Campingplätzen übernachtet werden. Zum anderen gilt für diese eine beschränkte Parkdauer von maximal 14 Tagen. Die Ordnungsämter der Städte kontrollieren dies vergleichsweise akribisch und notieren sich in der Regel den Ventilstand der Reifen. Auf diese Weise können sie feststellen, ob ein Wohnwagen bewegt wurde. Theoretisch muss dabei der Wohnwagen auch tatsächlich eine Nacht für seinen Bestimmungszweck genutzt werden – es muss also eine Übernachtung darin stattfinden – bevor er wieder auf demselben Stellplatz stehen darf. Dies ist in der Praxis aber nur schwer zu kontrollieren.

Vor der Fahrt ins Ausland Informationen einholen!

Die hier genannten Regelungen gelten allerdings ausdrücklich nur für Deutschland, eine europaweite Angleichung hat bisher noch nicht stattgefunden. Wer also mit seinem Wohnwagen oder Wohnmobil ins Ausland fährt, sollte sich zuvor über die dort geltenden Regelungen informieren. Diese sind teils deutlich strikter, teilweise aber auch etwas liberaler als in Deutschland. Aber Achtung: Verstöße können im Ausland ebenfalls deutlich teurer sein als hierzulande.

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